Die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung unterscheidet sich ein wenig.
- Kauft man eine Immobilie oder nimmt man einen Job an hier in Montenegro, dann erhält man die Aufenthaltsgenehmigung jeweils immer für 1 Jahr und man muß jährlich zum Amt um ihn zu verlängern für ein weiteres Jahr. Generell in beiden Varianten ist der Aufenthaltstitel abhängig von der Immobilie oder dem Job. Verkauft man also die Immobilie oder verliert man den Job, so erlischt automatisch auch der Aufenthaltstitel.
- Gründet man eine Firma und stellt sich selbst als Geschäftsführer ein und besitzt zu mindestens 51% Gesellschaftsanteile der Firma, dann erhält man die Aufenthaltsgenehmigung zunächst auch immer nur für ein Jahr und muss diesen ebenfalls jährlich verlängern. Jedoch erhält man in dieser Variante nach 5 Jahren dann die Dauer-Aufenthaltsgenehmigung und nach 10 Jahren, wenn man möchte, das Anrecht auf die montenegrinische Staatsbürgerschaft.
- Heiratet man einen montenegrinischen Staatsbürger, so erhält man ebenfalls zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr, die man jährlich verlängert und nach 5 Jahren dann zur Dauer-Aufenthaltsgenehmigung und nach weiteren 5 Jahren zur Staatsbürgerschaft macht.
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