Die montenegrinische Staatsbürgerschaft kann man nach 10 Jahren Aufenthalt hier in Montenegro erhalten. Allerdings nur, wenn man entweder einen Montenegriner/-in geheiratet hat und jedes Jahr den Aufenthaltstitel verlängert hat oder wenn man eine eigene Firma besitzt, dort Geschäftsführer ist und man mindestens 51% der Gesellschaftsanteile besitzt, jährlich alle Unterlagen eingereicht hat, immer alles bezahlt hat und man jährlich den Aufenthaltstitel verlängert hat.

Montenegro erkennt darüber hinaus keine doppelte Staatsbürgerschaft an. Man muss sich dann demnach entscheiden, ob man seine aktuelle Staatsbürgerschaft behalten möchte oder die montenegrinische Staatsbürgerschaft annehmen möchte und ab dann nur noch diese hat.