Einreise mit Hund/Katze/Frettchen aus Herkunftsland Montenegro (derzeit nicht gelistetes Herkunftsland Stand 12/2020) nach EU/Deutschland (gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren mit Herkunftsland Deutschland – siehe Punkt 2):

  • Pro Person max. 5 Tiere (Höchstzahl darf nur für bestimmte Zwecke – nicht Handelszwecke – überschritten werden)
  • Einreise nur in Begleitung der verantwortlichen Person
  • Tiere müssen mindestens 7 Monate alt sein (Tollwutimpfung nach frühestens 12 Lebenswochen + Blutabnahme 30 Tage  + 3 M nach Impfung+ 3 Monate Wartefrist)
  • Mitführung einer Tiergesundheitsbescheinigung (*siehe Anhang) – ausgefüllt von einem amtlich autorisierten Tierarzt (z.B. Canis in Bar)
  • Mitführung von Belegdokumenten:
  • Impfausweis gegen Tollwut oder
  • Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung (Tollwut-Antikörpertest: mind. 30 Tage nach Impfung, mind. 3 Monate vor der Einreise in die EU)
  • Ggf. Behandlung gegen Parasiten (nicht zwingend erforderlich)
  • Schriftliche Erklärung darüber, dass Verbringung des Tieres nicht zum Verkauf oder Besitzerwechsel dient (*Muster siehe Anhang Nr. yyy)
  • Nach Einreise im EU-Land: aktive Anmeldung beim bezirkszugehörigen Zoll mit Vorlage der DokumenteWenn mit Tieren eingereist wird, die den genannten Anforderungen nicht entsprechen, muss damit rechnen, dass Tiere kostenpflichtig vom Amtstierarzt in Herkunftsland zurückgeschickt, ODER für mehrere Monate in Quarantäne genommen, ODER unter Umständen die Einschläferung angeordnet werden kann.

Bei Wiedereinreise nach Deutschland mit Tier aus deutschem Herkunftsland (z.B. bei Urlauben hier in Montenegro) mit Hund/Katze/Frettchen:

Bei der Reise nach Montenegro und zurück gilt keine 3-Monate-Wartefrist. Hier reicht der EU-Heimtierausweis, aus dem hervorgeht, dass die Blutentnahme (mind. 3 Wochen vor Ausreise) durchgeführt wurde, bevor das Tier die EU verlassen hat und bei der Blutanalyse genug Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind (mögliche Kontrolle an der EU-Außengrenze)

Reisen zwischen den EU-Ländern mit Hund/Katze/Frettchen

Mitführung des EU-Heimtierausweises reicht aus

  • Einreise aus EU nach Montenegro mit Hund/Katze/Frettchen:
    • EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung) und
    • Tollwutimpfung
    • Nachweis von Tollwut-Antikörper mittels Blutprobe (frühestens 30 Tage nach Impfung und mind. 3 Monate vor Einreise)
    • Behandlung gegen Fuchsbandwurm
    • Tiergesundheitsbescheinigung (max. 10 Tage alt) vom Amtstierarzt oder Veterinär, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist
      Mögliche Kontrolle an der Montenegrinischen Grenze