Was gibt es steuerlich zu beachten, wenn ich aus Deutschland nach Montenegro auswandern möchte?
Die Entscheidung, Deutschland zu verlassen und in ein anderes Land wie Montenegro auszuwandern, ist ein aufregender Schritt. Es gibt jedoch eine Vielzahl von steuerlichen Aspekten, die vor, während und nach der Auswanderung beachtet werden sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Besonders Montenegro hat als aufstrebendes Ziel für Auswanderer mit seinem milden Klima, den attraktiven Lebenshaltungskosten und seiner strategischen Lage an der Adriaküste in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen. Doch wie sieht es mit den steuerlichen Regelungen aus, wenn du nach Montenegro auswanderst?
In diesem Blogartikel erfährst du, was du bei der Auswanderung von Deutschland nach Montenegro steuerlich beachten musst. Wir beleuchten dabei die wichtigsten Aspekte wie Steuerpflicht, Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung und andere potenzielle steuerliche Verpflichtungen.
1. Der Wohnsitz und die Steuerpflicht in Deutschland
Das deutsche Steuerrecht knüpft grundsätzlich an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt einer Person an. Solange du in Deutschland einen Wohnsitz hast oder dich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhältst, bist du unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass dein gesamtes weltweites Einkommen in Deutschland versteuert werden muss.
Wenn du nach Montenegro auswandern möchtest, solltest du daher unbedingt deinen Wohnsitz in Deutschland abmelden. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist ein wichtiger Schritt, um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden. Es reicht jedoch nicht aus, einfach nur die Abmeldung vorzunehmen – du musst auch sicherstellen, dass du keine „versteckten“ Wohnsitze in Deutschland hast, wie beispielsweise eine Zweitwohnung oder eine Immobilie, die du noch regelmäßig nutzt.
Solltest du in Deutschland weiterhin Immobilien besitzen oder Einkünfte aus Deutschland beziehen (z. B. aus Vermietung oder Verpachtung), kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen bleiben. In diesem Fall wirst du nur auf diese deutschen Einkünfte besteuert, während dein restliches Einkommen in Montenegro versteuert wird.
2. Die Steuerpflicht in Montenegro
Montenegro bietet ein vergleichsweise günstiges Steuersystem, das für viele Auswanderer attraktiv ist. Die persönliche Einkommensteuer ist flach und beträgt 9 %, was im internationalen Vergleich relativ niedrig ist. Auch die Körperschaftsteuer liegt in Montenegro bei 9 %, was das Land zu einem interessanten Ziel für Unternehmer und Investoren macht.
Wenn du in Montenegro deinen Wohnsitz hast, wirst du als Steuerinländer betrachtet und bist für dein weltweites Einkommen in Montenegro steuerpflichtig. Es gibt jedoch gewisse Sonderregelungen für Ausländer, die bestimmte Einkommensarten wie Dividenden oder Zinsen betreffen. Diese werden oft zu günstigeren Steuersätzen oder unter bestimmten Bedingungen gar nicht besteuert.
Um in Montenegro offiziell steuerlich gemeldet zu sein, musst du dort deinen Hauptwohnsitz haben und dich offiziell bei den örtlichen Behörden anmelden. Zudem benötigst du, wie in vielen anderen Ländern auch, eine Aufenthaltsgenehmigung, die in Montenegro relativ einfach zu erlangen ist, besonders wenn du Immobilien im Land erwirbst.
3. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Montenegro
Ein zentraler Punkt bei der Auswanderung nach Montenegro ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Montenegro. Dieses Abkommen regelt, welches Land das Recht hat, Steuern auf dein Einkommen zu erheben, und sorgt dafür, dass du nicht doppelt besteuert wirst.
Das DBA zwischen Deutschland und Montenegro sieht vor, dass du in Montenegro auf dein Einkommen besteuert wirst, wenn du dort deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt hast. Einkünfte aus Immobilien in Deutschland werden weiterhin in Deutschland versteuert, da das Abkommen in der Regel das Land besteuert, in dem sich die Immobilie befindet. In der Praxis bedeutet dies, dass du möglicherweise eine Steuererklärung sowohl in Deutschland als auch in Montenegro abgeben musst, um sicherzustellen, dass du die Bestimmungen des Abkommens einhältst.
Solltest du beispielsweise Dividenden oder Zinsen aus Deutschland erhalten, wird dies im Abkommen ebenfalls geregelt. In der Regel erfolgt die Besteuerung dieser Einkünfte entweder in Deutschland oder Montenegro, jedoch wird verhindert, dass du diese Einkünfte in beiden Ländern versteuern musst. Es kann auch sein, dass du in Deutschland eine Quellensteuer auf bestimmte Kapitalerträge zahlst, die dann in Montenegro angerechnet wird.
4. Wegzugsbesteuerung
Ein besonders wichtiger Punkt für Personen, die Unternehmensbeteiligungen halten oder an Kapitalgesellschaften beteiligt sind, ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Diese greift, wenn du als Unternehmer oder Gesellschafter (ab einer Beteiligung von 1 % an einer Kapitalgesellschaft) Deutschland verlässt.
Die Wegzugsbesteuerung unterstellt, dass du deine Beteiligungen zum Zeitpunkt der Auswanderung fiktiv veräußert hast und verlangt daraufhin die Zahlung der Kapitalertragsteuer. Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass das deutsche Finanzamt verhindern möchte, dass Gewinne aus Beteiligungen unversteuert bleiben, indem sie nach der Auswanderung in ein Land mit niedrigeren Steuersätzen übertragen werden.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn du in ein Land innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auswandern würdest, könntest du eine Stundung der Wegzugsbesteuerung beantragen. Da Montenegro jedoch nicht Teil der EU oder des EWR ist, greift diese Ausnahme hier nicht. Daher ist es ratsam, vor deiner Auswanderung eine umfassende steuerliche Beratung einzuholen, um die möglichen Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung zu prüfen.
5. Kapitalerträge und Vermögenswerte
Wenn du Kapitalerträge, z. B. aus Aktien, Fonds oder anderen Investitionen erzielst, stellt sich die Frage, wo diese nach deiner Auswanderung versteuert werden müssen. Solange du in Deutschland steuerlich ansässig bist, unterliegen Kapitalerträge der deutschen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %. Nach deinem Wegzug nach Montenegro könnten diese Erträge dort versteuert werden, wenn du deinen steuerlichen Wohnsitz dort hast.
Es lohnt sich, die steuerlichen Regelungen in Montenegro genau zu prüfen. In einigen Fällen können Kapitalerträge aus dem Ausland günstiger besteuert werden als in Deutschland, was für dich von Vorteil sein könnte.
6. Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ein weiterer steuerlicher Aspekt, den du beachten solltest, ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Deutschland erhebt diese Steuer sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaften. Wenn du nach Montenegro ausgewandert bist und in Deutschland noch Vermögen hast, könnte es sein, dass bei einer Erbschaft oder Schenkung eine Steuerpflicht entsteht. Es gibt jedoch kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Montenegro im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer, was dazu führen könnte, dass in beiden Ländern Steuern anfallen.
Es ist daher ratsam, dich rechtzeitig zu informieren und im Bedarfsfall eine Beratung zu diesem Thema einzuholen, um mögliche steuerliche Belastungen zu minimieren.
7. Rückkehr nach Deutschland
Solltest du nach einigen Jahren überlegen, wieder nach Deutschland zurückzukehren, solltest du bedenken, dass du erneut der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegst, sobald du deinen Wohnsitz in Deutschland begründest. Vermögenswerte, die du im Ausland erworben hast, könnten dann in Deutschland besteuert werden.
Es ist sinnvoll, vor einer Rückkehr steuerlich zu planen und mögliche Optionen zu prüfen, wie du deine Rückkehr steuerlich optimieren kannst, insbesondere wenn du Vermögenswerte in Montenegro oder anderen Ländern besitzt.
Fazit
Die Auswanderung nach Montenegro bringt steuerlich einige Herausforderungen mit sich, die sorgfältig geplant werden sollten. Durch die Abmeldung in Deutschland und die Anmeldung in Montenegro veränderst du deine Steuerpflicht grundlegend. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Montenegro spielt dabei eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass du nicht in beiden Ländern für dasselbe Einkommen Steuern zahlen musst.
Die Wegzugsbesteuerung, insbesondere für Unternehmer und Gesellschafter, sowie Kapitalerträge, Immobilienbesitz und potenzielle Erbschaft- und Schenkungsteuer sind weitere Punkte, die du vor deiner Auswanderung berücksichtigen solltest. Eine umfassende steuerliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen, um deine Auswanderung steuerlich optimal zu gestalten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Mit einer guten Planung kannst du die steuerlichen Vorteile Montenegros nutzen und dein neues Leben in einem wunderschönen Land beginnen.
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Vielen Dank für die Informativen und gut verständlichen Artikel.
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