Firmengründung
in Montenegro
Firmengründung in Montenegro 2025/2026: Welche Veränderungen Ausländer jetzt kennen sollten
Wer aktuell über eine Firmengründung in Montenegro nachdenkt, merkt schnell, dass sich seit 2025 vieles verändert hat. Eine Gesellschaft zu gründen ist zwar weiterhin grundsätzlich möglich und im Vergleich zu vielen anderen Ländern noch immer relativ unkompliziert, allerdings sind die Abläufe inzwischen deutlich digitaler, strenger kontrolliert und stärker reguliert als noch vor wenigen Jahren. Gerade für ausländische Gründer spielt das eine wichtige Rolle, da eine Firmengründung in Montenegro häufig nicht nur mit einer geschäftlichen Tätigkeit verbunden ist, sondern gleichzeitig Themen wie Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Bankkonto, steuerliche Registrierung und laufende Unternehmensaktivität betrifft.
Montenegro galt lange als attraktiver Standort für ausländische Unternehmer, weil sich eine d.o.o. – also eine montenegrinische GmbH – vergleichsweise einfach gründen ließ. Diese Gesellschaftsform ist auch heute noch die mit Abstand häufigste Variante für kleinere und mittlere Unternehmen. Nach wie vor dürfen sowohl ausländische Privatpersonen als auch ausländische Firmen Gesellschafter sein. Ebenso blieb das gesetzliche Mindestkapital mit lediglich 1 Euro unverändert niedrig. In der Praxis bedeutet das allerdings längst nicht mehr automatisch, dass eine Gesellschaft mit minimalem Kapital überall problemlos akzeptiert wird. Banken, Behörden und teilweise auch Geschäftspartner prüfen heute wesentlich genauer, ob tatsächlich ein realistisches und funktionierendes Geschäftsmodell hinter der Firma steht.
Die größten Veränderungen betreffen inzwischen weniger die reine Gründung selbst, sondern vielmehr die Frage, wie Montenegro mit ausländischen Firmeninhabern und Geschäftsführern umgeht. In der Vergangenheit war es üblich, dass Ausländer eine Gesellschaft gründeten, sich selbst als Geschäftsführer eintragen ließen und darüber eine Aufenthaltsgenehmigung erhielten, obwohl die Firma wirtschaftlich kaum aktiv war. Genau dieses Modell steht mittlerweile stark unter Beobachtung. Bereits im November 2025 machte die montenegrinische Regierung öffentlich deutlich, dass Aufenthaltsrechte künftig stärker mit tatsächlicher Geschäftstätigkeit verbunden werden sollen und man gegen missbräuchliche Konstruktionen vorgehen möchte. Zwischenzeitlich stand sogar eine Regelung im Raum, nach der Geschäftsführer oder Mehrheitsgesellschafter mit mehr als 51 Prozent Beteiligung mindestens drei Mitarbeiter beschäftigen sollten, darunter zwei montenegrinische Staatsbürger in Vollzeit. Gleichzeitig wurde angekündigt, den Datenaustausch zwischen Innenministerium, Steuerbehörden, Finanzverwaltung und Polizei deutlich zu intensivieren, insbesondere bei inaktiven oder insolventen Unternehmen.
Entscheidend für die heutige Praxis ist jedoch vor allem die aktuelle Auslegung der tatsächlich angewendeten Regelungen. Im Mittelpunkt steht inzwischen insbesondere eine andere Voraussetzung: Wer als Unternehmer oder angestellter Geschäftsführer tätig ist und gleichzeitig mehr als 51 Prozent der Gesellschaft hält, kann seine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nur verlängern, wenn im vorherigen Jahr mindestens 5.000 Euro an Steuern und Sozialabgaben entrichtet wurden. Nach aktuellen juristischen Einschätzungen betrifft diese Regelung allerdings nicht EU-Bürger und deren Familienangehörige sowie auch nicht Staatsbürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Wichtig bleibt außerdem, Verlängerungsanträge rechtzeitig einzureichen – grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Ablauf des bestehenden Aufenthaltstitels.
Dadurch hat sich die gesamte Bedeutung einer Firmengründung für Ausländer spürbar verändert. Während früher oft allein die Existenz einer Gesellschaft genügte, wird heute wesentlich genauer geprüft, ob das Unternehmen tatsächlich aktiv betrieben wird. Buchhaltung, Steuerzahlungen, Gehaltsabrechnungen, Versicherungsanmeldungen und reale wirtschaftliche Tätigkeit sind damit nicht mehr bloße Formalitäten, sondern ein zentraler Bestandteil der rechtlichen Absicherung geworden. Wer heute eine Firma in Montenegro gründet, sollte dies deshalb als echtes unternehmerisches Projekt betrachten und nicht mehr lediglich als Möglichkeit zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung.
Auch gesellschaftsrechtlich hat sich seit Anfang 2026 vieles geändert. Zum 1. Januar 2026 trat ein neues Unternehmensgesetz in Kraft, das moderne Corporate-Governance-Strukturen, mehr Transparenz und eine stärkere Anpassung an europäische Standards schaffen soll. Die Reform betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern grundsätzlich sämtliche Gesellschaften. Veränderungen gab es unter anderem bei Registerstrukturen, Pflichtangaben in Gesellschaftsunterlagen, elektronischer Kommunikation und bei der Eintragung von Änderungen. Bestehende Firmen mussten beziehungsweise müssen ihre Unterlagen und internen Strukturen an die neue Rechtslage anpassen. In juristischen Fachzusammenfassungen wurde hierfür zunächst der 31. März 2026 als wichtiger Stichtag genannt. Zusätzlich bestehen inzwischen erweiterte Offenlegungs- und Meldepflichten gegenüber dem Register, teilweise mit sehr kurzen Fristen.
Für neue Gründer bedeutet das vor allem eines: Die Digitalisierung ist inzwischen fester Bestandteil des gesamten Systems. Montenegro bewegt sich seit 2025/2026 konsequent weg von papierbasierten Abläufen und hin zu elektronischen Verfahren über das Register- und Steuersystem CRPS beziehungsweise IRMS. Über die sogenannte eFirma können Unternehmensgründungen, Änderungen und Registerauszüge elektronisch beantragt werden. Zwar müssen zahlreiche Dokumente weiterhin im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen, die eigentliche Antragstellung erfolgt jedoch zunehmend digital. Fachportale beschreiben die neuen Abläufe mittlerweile sogar als vollständig onlinefähig – inklusive qualifizierter elektronischer Signatur, digitaler Einreichung und gesetzlicher Entscheidungsfristen von nur drei Arbeitstagen. Parallel dazu wurde von der Steuerverwaltung das neue IRMS-System eingeführt, welches die bisherigen veralteten Systeme ersetzen und steuerliche sowie registrierungsbezogene Prozesse zentralisieren soll.
Diese Entwicklung bringt allerdings nicht nur Vorteile mit sich. Zwar können vollständige und korrekt vorbereitete Unterlagen den gesamten Ablauf erheblich beschleunigen, gleichzeitig zeigte die Umstellung Anfang 2026 deutlich, dass neue digitale Systeme zunächst auch Unsicherheiten und Verzögerungen verursachen können. Aus der Praxis wurde insbesondere zwischen Januar und März 2026 von technischen Problemen und rechtlichen Unklarheiten berichtet. Für Gründer bedeutet das aktuell, dass die theoretisch schnelle digitale Firmengründung häufig dennoch eine sorgfältige Vorbereitung und genaue Abstimmung erfordert. Dokumente müssen nicht nur vollständig, sondern auch technisch korrekt und systemkonform digital vorbereitet werden. Fehler oder Unklarheiten führen heute schneller zu Verzögerungen als früher, da viele Abläufe inzwischen standardisiert und automatisiert funktionieren.
Ein weiterer Punkt, der oft unterschätzt wird, betrifft die verpflichtende Nutzung des digitalen Systems selbst. Sämtliche Vorgänge – von der Gründung über spätere Änderungen bis hin zu Steuererklärungen und laufender Kommunikation mit Behörden – laufen mittlerweile zentral über das IRMS-System. Ohne Zugriff auf dieses System ist eine ordnungsgemäße Unternehmensführung praktisch kaum noch möglich. Das betrifft sowohl größere Firmen als auch kleine Gesellschaften oder Einzelunternehmer.
Dazu gehört inzwischen auch eine neue technische Pflichtvoraussetzung: der sogenannte Token. Dabei handelt es sich um ein qualifiziertes digitales Zertifikat, das sowohl als elektronische Unterschrift als auch zur sicheren Identifikation dient. Ohne diesen Token ist kein Zugang zum System möglich. Dokumente können ohne ihn weder unterzeichnet noch offiziell eingereicht werden. Der Token ist daher keine freiwillige Zusatzoption mehr, sondern eine zwingende Grundlage für die Nutzung des digitalen Systems.
Durch die gesetzlichen Änderungen und die technische Umstellung mussten viele bestehende Firmen ihre Unterlagen anpassen, neu strukturieren und teilweise erneut digital einreichen. Auch bei Neugründungen ist der Aufwand inzwischen höher, da Unterlagen nicht nur erstellt, sondern zusätzlich systemkonform digital verarbeitet und signiert werden müssen.
Dadurch entstehen derzeit bei nahezu jeder Firmengründung sowie auch bei bestehenden Unternehmen zusätzliche Kosten. Diese betreffen beispielsweise die Beantragung des Tokens, die technische Einrichtung des Systemzugangs, Anpassungen von Gesellschaftsunterlagen sowie die Unterstützung durch Steuerberater, Buchhalter oder Rechtsanwälte. Und genau dieser Punkt wird häufig unterschätzt: Die zusätzlichen Kosten können inzwischen durchaus spürbar sein. Wer heute eine Firma in Montenegro gründet oder an neue gesetzliche Vorgaben anpassen muss, sollte diese zusätzlichen Aufwendungen unbedingt mit einkalkulieren und nicht mehr davon ausgehen, dass alles so günstig und unkompliziert abläuft wie noch vor einigen Jahren.
Trotz der strengeren Regeln bringt die Entwicklung langfristig jedoch auch Vorteile mit sich. Das gesamte System wird transparenter, nachvollziehbarer und strukturierter. Prozesse werden digital dokumentiert und sind weniger abhängig von individuellen Entscheidungen einzelner Behördenmitarbeiter. Für seriöse Unternehmer bedeutet das langfristig stabilere und sicherere Rahmenbedingungen. Wer seine Firma sauber führt und tatsächlich wirtschaftlich aktiv ist, findet in Montenegro heute ein deutlich moderneres und professionelleres Umfeld vor als noch vor wenigen Jahren.
Download
Hier stellen wir für euch die zwei Kern-Dokumente, die ihr bei einer Firmengründung (doo) unterzeichnet bei dem Wirtschaftsanwalt, einmal zur Verfügung zum Download in deutscher Sprache. Vor Ort werdet ihr natürlich die Exemplare in montenegrinischer Sprache unterzeichnen. Damit ihr aber wisst, was ihr da unterzeichnet, gibt es hier nun die zwei Dokumente von uns für euch zum Download.
Übersicht
| Thema | Details |
|---|---|
| Benötigte Unterlagen | Reisepass (zur Not auch Personalausweis) und gewünschter Firmenname |
| Dauer der Eintragung | 3 – 7 Tage dauert es, bis die Firma eingetragen ist |
| Kosten | Die Kosten verändern sich auf die Jahre immer mal wieder, daher fragt bitte aktuell einmal nach. |
| Wann ist es möglich, eine Firma zu beantragen? | Jeden Montag – Freitag zwischen 08 – 13 Uhr machen wir Firmengründungen, einfach einen Tag vorher Bescheid geben. |
Was es zu bedenken gibt
bei der Firmengründung in Montenegro
Viele Menschen, die hier in Montenegro eine Firma gründen (möchten), sind vorher meist niemals selbstständig gewesen und hatten daher meist zuvor niemals eine Firma und dementsprechend keinerlei Erfahrungen, wie so etwas klassisch abläuft oder was damit zusammenhängt.
Wir möchten daher vor allem zwei Dinge vorab erwähnen, die wichtig sind zu wissen:
- Monatlich anfallende Kosten ab dem Zeitpunkt der Firmengründung
Ab dem Zeitpunkt der Firmengründung muss monatlich die Steuer gemacht werden. Das heißt in der Regel benötigt ihr eine/n Steuerberater/in. Dieser Steuerberater/in kostet natürlich monatlich Geld. Die Kosten hierfür variieren, fragt daher bitte aktuell einfach nach. (Aktuell Stand 2024 kann man da mit ca. 70-100 Euro rechnen im Mittel…)
Desweiteren muss ein Geschäftsführer eingestellt werden. Dieser muss ein monatliches Gehalt bekommen (das ja in der Regel bei euch bleibt, da es ja eure Firma ist und ihr euch selbst das Gehalt zahlt) und auch Sozialabgaben, inklusive Krankenkasse und Lohnsteuer muss monatlich gezahlt werden. Die Kosten hierfür sind vor allem im Verhältnis zu Deutschland sehr gering, dennoch sind es monatlich laufende Kosten.
Es ist wichtig, dass diese Kosten monatlich gezahlt werden und dass die Steuern monatlich gemacht werden – und dann auch eine Steuererklärung am Ende des Jahres (die nochmal extra kostet), damit ihr keine Probleme bekommt bei der Verlängerung eurer Aufenthaltsgenehmigung. - Auflösung / Schließung der Firma zu einem späteren Zeitpunkt
Falls Ihr dann doch nach einem Jahr oder welchen Zeitraum auch immer überlegen solltet doch nicht in Montenegro bleiben zu wollen und in ein anderes Land weiterwandern zu wollen, dann muss die Firma aufgelöst werden. Dies braucht Zeit und ist nicht ganz so einfach. Es gibt die Option die Firma zu verkaufen, was einfacherer wäre. Wir beraten euch hierzu gerne ausführlicher. So oder so sollte dieser Punkt vorher bedacht werden. Wenn man sich also sowieso noch nicht so recht sicher ist, ob man in Montenegro überhaupt bleiben möchte, dann sucht vorher einmal das Gespräch mit uns was auf euch zukäme im Falle einer gewünschten Firmenschließung/ – Auflösung. Eine Firma zu gründen ist sehr einfach, eine Firma aufzulösen nicht so sehr…..
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