Steuern in Montenegro
Was Auswanderer wissen müssen
Montenegro hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Ziel für Auswanderer und Investoren entwickelt. Das mediterrane Klima, die atemberaubenden Landschaften und die relative Nähe zu Westeuropa machen das Land zu einer begehrten Wahl für Menschen, die einen neuen Lebensmittelpunkt suchen.
Doch bevor man die Koffer packt und den Umzug plant, ist es essenziell, sich mit den steuerlichen Verpflichtungen im neuen Heimatland vertraut zu machen. In diesem Blogartikel geben wir eine umfassende Übersicht über das Steuersystem in Montenegro und beleuchten die wichtigsten Steuerpflichten, die Auswanderer beachten sollten.
1. Das Steuersystem in Montenegro
Das Steuersystem in Montenegro ist vergleichsweise einfach und attraktiv gestaltet, um ausländische Investitionen anzuziehen und den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften zu fördern. Das System basiert auf einem Territorialprinzip, was bedeutet, dass nur Einkommen besteuert wird, das in Montenegro erwirtschaftet wurde. Dieses Prinzip macht das Land besonders interessant für digitale Nomaden und Unternehmer, die ihr Einkommen größtenteils außerhalb Montenegros generieren.
Montenegro erhebt folgende Hauptsteuern:
- Einkommensteuer: Eine Flatrate von 9 % bis 15 % je nach Einkommenshöhe.
- Unternehmenssteuer: Eine Flatrate von 9 % auf Unternehmensgewinne.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Standardmäßig 21 %, mit reduzierten Sätzen von 7 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
- Grundsteuer: Varriert je nach Lage und Art des Eigentums.
2. Einkommensteuer für Auswanderer
Die Einkommensteuer ist einer der wichtigsten Punkte, die Auswanderer verstehen sollten. In Montenegro gilt eine progressive Steuerstruktur für Einkommen, was bedeutet, dass die Steuersätze je nach Höhe des Einkommens variieren. Der Steuersatz beginnt bei 9 % für niedrigere Einkommen und kann bis zu 15 % für höhere Einkommen steigen.
Residency-Status und Steuerpflicht: Für die Besteuerung ist es wichtig zu wissen, dass eine Person als steuerlich ansässig in Montenegro gilt, wenn sie sich mindestens 183 Tage im Jahr im Land aufhält. Für steuerlich ansässige Personen gilt, dass ihr weltweites Einkommen besteuert wird, während nicht-ansässige Personen nur für das Einkommen, das in Montenegro erzielt wird, steuerpflichtig sind.
3. Unternehmensbesteuerung
Für Unternehmer und Selbstständige, die nach Montenegro auswandern, ist die Unternehmenssteuer von zentraler Bedeutung. Mit einem festen Steuersatz von 9 % auf Unternehmensgewinne gehört Montenegro zu den Ländern mit den niedrigsten Unternehmenssteuern in Europa. Dies macht das Land besonders attraktiv für Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit verlagern oder neu gründen möchten.
Zusätzlich zur Unternehmenssteuer gibt es keine separate Gewerbesteuer, was die Steuerlast für Unternehmen weiter reduziert. Auswanderer, die planen, ein Unternehmen in Montenegro zu gründen, sollten jedoch die lokalen Buchhaltungsvorschriften beachten, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.
4. Mehrwertsteuer (MwSt) in Montenegro
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In Montenegro beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 21 %. Für bestimmte Produkte, wie Medikamente, Grundnahrungsmittel und Bücher, gilt ein reduzierter Satz von 7 %.
Auswanderer, die ein Unternehmen gründen möchten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie ab einem gewissen Umsatz zur Registrierung und Abführung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind. Die Registrierungspflicht für die MwSt liegt derzeit bei einem Jahresumsatz von 18.000 Euro.
5. Grundsteuer und Immobilienbesteuerung
Für Auswanderer, die planen, in Montenegro eine Immobilie zu erwerben, ist die Grundsteuer von Bedeutung. Die Grundsteuer wird auf den Wert des Grundstücks oder der Immobilie erhoben und variiert je nach Lage und Nutzung des Eigentums. Die Steuersätze liegen in der Regel zwischen 0,25 % und 1 % des geschätzten Wertes.
Zusätzlich zur Grundsteuer gibt es eine spezielle Steuer für den Kauf von Immobilien – die Grunderwerbssteuer. In Montenegro ist die Grunderwerbssteuer ab Januar 2024 nach einem progressiven System gestaffelt. Die Steuersätze sind abhängig vom Wert der Immobilie, wobei folgende Staffelungen gelten:
- Für Immobilien mit einem Wert bis zu 150.000 Euro beträgt die GES 3% des Kaufpreises.
- Liegt der Wert der Immobilie zwischen 150.000 Euro und 500.000 Euro, wird auf die ersten 150.000 Euro eine GES von 4.500 Euro erhoben, zuzüglich 5% auf den Betrag, der über 150.000 Euro hinausgeht.
- Bei Immobilien mit einem Wert über 500.000 Euro beläuft sich die GES auf 22.000 Euro (4.500 Euro auf die ersten 150.000 Euro + 7.500 Euro auf die weiteren 350.00 Euro) plus 6% auf den Betrag, der 500.000 Euro übersteigt.
Diese Steuersätze sind beim Kauf von einem privaten Verkäufer anzuwenden. Beim Kauf direkt von einem Bauträger entfällt die Grunderwerbssteuer. Der Steuerwert der Immobilie wird von den Steuerbehörden anhand des Marktwertes und nicht des im Kaufvertrag angegebenen Preises festgelegt.
6. Sozialversicherungsbeiträge
Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Auswanderer beachten müssen, sind die Sozialversicherungsbeiträge. Diese Beiträge sind sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber zu leisten und decken Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ab. Die Sätze sind gesetzlich festgelegt und werden vom Bruttolohn berechnet.
Für Selbstständige gelten besondere Regeln, was die Höhe und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge betrifft. Es ist ratsam, sich hierzu von einem lokalen Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
7. Steuererklärung und -abwicklung
Die Abgabe einer Steuererklärung ist für alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen in Montenegro verpflichtend. Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Verspätungen können zu Strafen führen, daher ist es wichtig, diese Frist im Auge zu behalten.
Für Auswanderer, die in Montenegro steuerpflichtig sind, empfiehlt es sich, einen lokalen Steuerberater zu beauftragen. Ein solcher Berater kann dabei helfen, die jährliche Steuererklärung korrekt und fristgerecht einzureichen und sicherzustellen, dass alle Steuervergünstigungen und Abzüge genutzt werden. Wir arbeiten mit Steuerberatern zusammen, die Deutsch und Englisch sprechen und sehr zu empfehlen sind. Ihr könnt uns gerne nach dem Kontakt fragen.
8. Steuerliche Vorteile und Doppelbesteuerungsabkommen
Ein großer Vorteil des Lebens in Montenegro sind die zahlreichen Steuervergünstigungen, die das Land bietet. Zum Beispiel gibt es für bestimmte Investitionen in den Tourismus- oder Technologiesektor steuerliche Anreize, die Auswanderer nutzen können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für Auswanderer sind die Doppelbesteuerungsabkommen, die Montenegro mit verschiedenen Ländern abgeschlossen hat. Diese Abkommen sollen verhindern, dass eine Person oder ein Unternehmen in zwei Ländern für dasselbe Einkommen besteuert wird. Es ist ratsam, sich vor dem Umzug nach Montenegro über bestehende Abkommen mit dem eigenen Heimatland zu informieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Übersichtstabelle
Hier ist eine Übersichtstabelle, die die wichtigsten Steuern in Montenegro im Vergleich zu Deutschland darstellt:
Steuerart | Montenegro | Deutschland |
---|---|---|
Einkommensteuer | 9 % bis 15 % (je nach Einkommenshöhe) | 0 % bis 45 % (progressiv, je nach Einkommenshöhe) |
Unternehmenssteuer | 9 % Flatrate auf Unternehmensgewinne | 15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag |
Mehrwertsteuer (MwSt) | 21 % Standardrate, 7 % reduziert | 19 % Standardrate, 7 % reduziert |
Grundsteuer | 0,25 % bis 1 % des Immobilienwertes | Variiert je nach Gemeinde, durchschnittlich ca. 0,35 % |
Sozialversicherungsbeiträge | Arbeitnehmer: 24 %, Arbeitgeber: 9,8 % auf Bruttogehalt | Arbeitnehmer: 20 % bis 22 %, Arbeitgeber: ca. 19 % bis 21 % |
Kapitalertragsteuer | 9 % auf Kapitalerträge | 25 % Kapitalertragsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag |
Erbschafts- und Schenkungssteuer | Keine allgemeine Steuer (abhängig vom Einzelfall) | 7 % bis 50 % (je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes) |
Immobilienerwerbsteuer | 3 % des Kaufpreises, weitere Staffelung abhängig vom Kaufpreis | 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises (je nach Bundesland) |
Diese Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die wichtigsten Unterschiede im Steuersystem zwischen Montenegro und Deutschland. Sie zeigt, dass Montenegro für viele Steuerarten niedrigere Sätze hat, was das Land für Auswanderer und Investoren attraktiv machen kann. Allerdings sollte jeder Einzelfall genau geprüft und bei Bedarf mit einem Steuerberater besprochen werden, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu verstehen.
Fazit: Gut vorbereitet in das neue Leben
Das Leben in Montenegro bietet viele Vorteile, von der schönen Natur über die freundlichen Menschen bis hin zu den vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten. Doch wie überall gilt: Gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Das Verständnis des Steuersystems und der steuerlichen Verpflichtungen ist unerlässlich, um böse Überraschungen zu vermeiden und den neuen Lebensabschnitt entspannt beginnen zu können.
Indem man sich frühzeitig über die Steuern in Montenegro informiert und gegebenenfalls einen lokalen Steuerberater hinzuzieht, kann man sicherstellen, dass man alle notwendigen Schritte unternimmt, um den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden. So steht einem erfolgreichen Neustart in Montenegro nichts im Wege.
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