Es kommt ein wenig darauf an, welche Art von Aufenthaltsgenehmigung Du hast – also über einen Job, eine Immobilie oder Familienzusammenführung.
Prinzipiell und ganz grundsätzlich darf man sich in jedem der Fälle 30 Tage am Stück vom Jahr außerhalb von Montenegro aufhalten.
Es gibt theoretisch die Möglichkeit, sich bei dem „Inspektor für Ausländer“ vorher anzumelden und dort mitzuteilen, dass man wegen spezieller Gründe länger im Ausland sein muss. Dort gibt es dann die Möglichkeit, dass man weitere 60 Tage als Auslands-Aufenthalt erhält. So hat man dann insgesamt 90 Tage im Ausland an Aufenthalt.
Hat man seinen Aufenthaltstitel über eine Firmengründung und die Einstellung als Geschäftsführer, dann hat man, wie in den anderen Varianten auch, die 30 Tage sowieso, die man außerhalb Montenegros verbringen kann. (plus die weiteren 60 über den Inspektor, wenn man wegen privater Gründe verreist)
Darüber hinaus darf der Geschäftsführer, wenn er nachweisen kann, dass der Auslandsaufenthalt geschäftlicher Natur war/ist, insgesamt 180 Tage vom Jahr außerhalb Montenegros verbringen. Dies wird manchmal – nicht immer – dann erfragt und es wird um Begründung gebeten.
Im Grunde geht es in allen Varianten immer darum, dass man, wenn man sich länger als die erlaubte Zeit außerhalb von Montenegro aufhält, dann Schwierigkeiten bekommt bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nach einem Jahr.
Mehr dazu in einem unserer Blogartikel:
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