Aufenthaltsgenehmigung

Wenn ihr als Gast nach Montenegro einreist, könnt ihr bis zu 3 Monate bleiben. Möchtet ihr als Auswärtiger hier in Montenegro länger bleiben, dann benötigt ihr eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei der Beantragung dieser Aufenthaltsgenehmigung helfen wir euch natürlich auch sehr gerne.

Voraussetzungen um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten

Voraussetzung um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten sind:

  1. eine Anstellung/ ein Job in einer Firma hier in Montenegro
  2. eine Anstellung/ ein Job in eurer eigenen (von uns mit euch gegründeten) Firma
  3. Kauf einer Immobilie (Wohnung oder Haus)

Benötigte Unterlagen/ Dokumente

Bei der ersten Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt ihr folgende Dokumente:

  1. Reisepass (gültig)
  2. Geburtsurkunde international mit Apostille
  3. Polizeiliches Führungszeugnis normal mit Apostille
  4. bei der Anmeldung des Ehepartners: Heiratsurkunde international mit Apostille
  5. bei der Anmeldung der Kinder: Geburtsurkunden international mit Apostille, falls getrenntlebend: Sorgerechtserklärung, Bestätigung des anderen Elternteils

Die Auflagen, welche Dokumente in welcher Form mit oder ohne Apostille benötigt werden, ändern sich immer mal wieder. Daher schreiben wir hier immer das Optimum, was ihr haben könnt und solltet, sodass in keinem Falle Probleme bei der Beantragung auftreten. Lieber zu viel haben, als zu wenig.

Bei der jährlichen Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung werden nicht mehr so viele Unterlagen benötigt.

Aufenthaltstitel über eine eigene Firma oder einen Job

Die meisten gründen tatsächlich eine eigene Firma, da sie sowieso ja vor haben hier beruflich tätig zu sein. Dann wird man in seiner eigenen Firma z.B. als Geschäftsführer eingestellt und erhält darüber dann seinen Aufenthaltstitel. Wenn ihr verheiratet seid, dann erhält sowohl der Ehepartner, als auch die Kinder, die Aufenthaltsgenehmigungen über den eingestellten Geschäftsführer. Seid ihr nicht verheiratet, dann muss der Partner ebenfalls in der Firma eingestellt werden und erhält darüber den Aufenthaltstitel.

Ebenso könnt ihr natürlich auch über einen Job in einer anderen Firma die Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Anmerkung: Weil immer viele fragen: die deutsche Rente als Einkommen reicht hier leider nicht für den Aufenthaltstitel. 

Aufenthaltsgenehmigung über eine Immobilie

Wenn ihr eine Wohnung oder ein Haus hier in Montenegro kauft, dann bekommt ihr darüber automatisch euren Aufenthaltstitel. Dieser muss natürlich ebenso beim Amt beantragt werden. Der Aufenthaltstitel ist an die Immobilie gebunden und muss jährlich verlängert werden. In diesem Falle gibt es leider auch nach fünf Jahren keine Möglichkeit für einen Daueraufenthaltstitel, wie es bei der Firmengründung der Fall ist. Verkauft ihr die Wohnung oder das Haus, dann verliert ihr automatisch auch den Aufenthaltstitel.

Bei der ersten Beantragung des Aufenthaltstitels werden die umfangreichen Dokumente benötigt. Bei der jährlichen Verlängerung benötigt man dann nur noch den Reisepass, den Aufenthaltstitel sowie ein Bild, das vor Ort im Amt direkt gemacht wird.

Anmerkung: In diesem Falle müsst ihr nur beachten, dass ihr zusätzlich eine Krankenversicherung in Montenegro abschliessen müsst. Bei der Firmengründung und oder oder Einstellung ist ja die gesetzliche Krankenversicherung automatisch mit enthalten – in dem Falle des Erhalts der Aufenthaltsgenehmigung über eine Immobilie, ist die Krankenversicherung extra abzuschließen. 

Wie erhalte ich den Daueraufenthaltstitel oder sogar die montenigrinische Staatsbürgerschaft?

Den Daueraufenthaltstitel erhaltet ihr nur in zwei Varianten:

  1. ihr heiratet einen Montenegriner/-in, dann erhaltet ihr nach 5 Jahren den Daueraufenthaltstitel und nach 10 Jahren die Staatsbürgerschaft, wenn ihr möchtet
  2. ihr gründet eine eigene Firma, besitzt mindestens 51% der Gesellschaftsanteile und seid als Geschäftsführer eingestellt

Zunächst wird die Aufenthaltsgenehmigung beantragt, dann jährlich verlängert. Nach fünf Jahren kann man den Antrag auf die Daueraufenthaltsgenehmigung stellen und nach 10 Jahren hat man dann die Möglichkeit tatsächlich die montenigrinische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Montenegro erlaubt nur eine Staatsbürgerschaft, das heißt, ihr müsstet dann die bisherige Staatsbürgerschaft ablegen um die montenigrinische Staatsbürgerschaft anzunehmen.

Ablauf der Beantragung

Vorweg gesagt: Wir begleiten euch selbstverständlich bei allen Schritten, die notwendig sind, um den Aufenthaltstitel zu beantragen.

Also, ihr sorgt von eurer Seite aus vorweg dafür, dass ihr die oben genannten Dokumente bereits mitbringt aus eurem aktuellen Heimatland. Dies sei Voraussetzung, versteht sich von selbst. Dann müsst ihr so ca. 3-4 Werktage einplanen für die Erledigungen, die hier in Montenegro vor Ort zu machen sind VOR der Beantragung. Und nun kommt`s – die Auflistung der Posten, die wir hier mit euch abarbeiten:

  1. Wir gehen mit euch zum Arzt: von dem Arzt wird eine Bescheinigung benötigt, dass ihr „gesund“ seid. Dies läuft kurz und schmerzlos ab. Man geht dort hin – ohne Termin möglich – wartet kurz, der Arzt spricht auch Englisch – der Arzt hat 2 DINA4 Blätter vor sich liegen, stellt euch kurz 5-6 Fragen, ihr antwortet, Häkchen werden gemacht, Unterschrift und Stempel vom Arzt drunter, ihr bezahlt ca. 25 Euro, ihr erhaltet euer Blättchen und das war´s.
  2. Dann gehen wir mit euch zur Touristischen Information: Von dort braucht ihr eine Bestätigung, dass ihr 30 Tage im Land angemeldet seid als Tourist. Ihr bezahlt ca. 30 Euro und erhaltet das Blättchen.
  3. Weiter geht´s zur Versicherung: Ihr benötigt für den Aufenthaltstitel eine touristische Krankenversicherung für 30 Tage – kostet auch wieder ca. 1 Euro/ Tag, also ca. 30 Euro. Bezahlt – Blättchen mitnehmen.
  4. Dann geht´s zum Notar: Denn: Ihr benötigt eine Vermieterbescheinigung, die wir mit euch zusammen beim Notar beglaubigt unterschreiben.
  5. Und ab zum Anwalt: der bekommt von euch die ganzen Unterlagen, noch ein paar Angaben machen, eine Kopie vom Reisepass und dann geht es am nächsten Tag zum Amt zur tatsächlichen Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung.

In der Regel brauchen wir 1-2 Werktage, um die oben genannten Erledigungen mit euch zusammen zu machen. Dann geht es wie gesagt zum Amt zur Anmeldung/ Beantragung. Dort muss man leider immer etwas Wartezeit mitbringen – es läuft dort nichts auf Termin sondern per „in der Reihe anstellen“.

Beim Amt wird dann noch ein Bild von euch gemacht und ihr müsst dort ca. 70 Euro bezahlen für die Bearbeitung eures Antrags. Dann erhaltet ihr ein Blatt Papier mit, auf dem steht, wann ihr euren Aufenthaltstitel abholen könnt.

Anmerkung zur Abholung des Aufenthaltstitels: Der Geschäftsführer hat tatsächlich etwas mehr Zeit den Aufenthaltstitel abzuholen, er muss also nicht an dem Stichtag, der auf dem Blatt Papier steht, abgeholt werden, sondern kann auch später abgeholt werden. Alle weiteren Angestellten müssen den Aufenthaltstitel schon mehr oder weniger an dem Stichtag abholen, sonst gibt es leider etwas Probleme. 

Übersicht

Thema Details
Benötigte Unterlagen
  1. Reisepass (zur Not auch Personalausweis)
  2. Geburtsurkunde international mit Apostille
  3. polizeiliches Führungszeugnis (normal) mit Apostille
  4. bei Ehepartnern: Heiratsurkunde international mit Apostille
  5. bei Kindern: Geburtsurkunden international mit Apostille
Wieivele Tage muss ich einplanen für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung? Wir müssen mit euch zum Arzt, zur touristischen Information, zur Versicherung und zum Anwalt und Notar – das versuchen wir in einem/ maximal zwei Tagen alles mit euch vormittags zu erledigen. Dann gehen wir zusammen zum Amt für die Beantragung, was noch einen Vormittag in Anspruch nimmt. Also plant am besten 3 Arbeitstage für die Beantragung ein.
Kosten
  1. Ärztliche Bescheinigung – ca. 25 Euro
  2. Touristische Aufenthaltsbestätigung für 30 Tage – ca. 30 Euro
  3. Touristische Krankenversicherung für 1 Monat – ca. 30 Euro
  4. Kosten bei dem Amt für die Beantragung/ Bearbeitung – ca. 70 Euro
Wann ist es möglich, die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen? Jeden Montag – Freitag zwischen 08 – 13 Uhr erledigen wir die Beantragungen, einfach einen Tag vorher Bescheid geben.
Dauer bis Erhalt nach Beantragung Ca. 14-21 Tage dauert es in der Regel bis die Aufenthaltsgenehmigung abgeholt werden kann
Vorraussetzungen für den Auftenthaltstitel Um die Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können, müsst ihr entweder eine Firma gegründet haben und dort angestellt sein, in einer anderen Firma eingestellt sein oder eine Immobilie (Wohnung oder Haus) gekauft haben.